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Kostenerstattung

Bei der "Kostenerstattung" rechnet der Arzt im Gegensatz zum "Sachleistungsprinzip" mit dem Patienten direkt diejenigen Leistungen ab, die er erbracht hat. Das erfolgt auf der Basis der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte. Anschließend lässt sich der Patient den gezahlten Betrag gegen Vorlage der Rechnung ganz oder teilweise durch die Krankenkasse erstatten.
Mehr zu dem Thema hier bei Wikipedia.