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Patientenverfügung

Im Juni 2009 hat sich der Bundestag auf eine gesetzliche Regelung zur sogenannten Patientenverfügung geeinigt. Neu ist dabei, dass es eine einheitlich Regelung gibt, und der Wille des Menschen bezüglich seiner letzten Lebensmomente verbindlich und vor Gericht einklagbar ist. Hier ein Artikel aus dem Ärzteblatt.
Unabhängig von den gesetzlichen Rahmenbedingungen sollte jedoch jeder Mensch sich Gedanken machen, wie er/sie sich im Falle einer andauernden gesundheitlich verursachten Hilflosigkeit eine Hilfestellung wünscht.
Häufig auftauchende Fragen sind z.B.:

Wer soll für mich entscheiden dürfen, wenn ich nicht dazu in der Lage bin (Vorsorgevollmacht)?
Welche Behandlung und welche lebensverlängernden Maßnahmen möchte ich unbedingt, und welche auf keinen Fall erhalten?

Hier finden Sie noch mehr Informationen.


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