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Die GOÄ ist die Gebührenordnung für Ärzte. Aufgrund der Berufsordnung müssen alle Rechnungen, die ein Arzt für Krankenbehandlung ausstellt nach diesem Katalog erstellt werden. Unterschiedliche Preise ergeben sich dann durch den Ansatz unterschiedlicher Steigerungssätze, die üblicherweise beim 2,3- fachen bis 3,5 fachen Satz liegen. Eine Liste der GOÄ- Ziffern mit Erläuterungen finden Sie hier.
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